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Inhalt

Personen- und Warentransporter Asylkoordination; Ersatz für nicht mehr instandsetzbares Fahrzeug

11. Juni 2026
Die Geschäftsleitung hat mit Beschluss vom 03.06.2026 (Nr. 51-2026) die Kreditvergabe für den Kauf eines Personen- und Warentransporter für die Asylkoordination genehmigt.

Beschliessende Stelle
Geschäftsleitung

Beschlussdatum
03.06.2026

Beschlussnummer
51-2026

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen diese Vergabe kann innert 20 Tagen nach Erhalt beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Ablauf der Frist: 01.07.2026

Rechtlicher Hinweis:

Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

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GL-Beschluss 51-2026 vom 3.6.2026 mit Unterschrift; Ersatz für nicht mehr instandsetzbares Fahrzeug (PDF, 264 kB) Download 0 GL-Beschluss 51-2026 vom 3.6.2026 mit Unterschrift; Ersatz für nicht mehr instandsetzbares Fahrzeug