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Entlassung aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte (Inventarblatt H22); Siedlung Buchhalden, Kloten

5. Juni 2025

Der Stadtrat hat am 03. Juni 2025 (Beschluss: 178-2025) beschlossen:

Auf die definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 PBG der Siedlung Buchhalden, Buchhaldenstrasse 17, 19, 21, Buchwiesenweg 2, 4/6, 8/10, 12/14 und 16, 8302 Kloten, Vers.-Nr. 572-574, 576, 578, 665-667 auf Kat-Nr. 1965, wird verzichtet. Das Objekt wird aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte (Inventarblatt H22) entlassen.

Der vollständige Beschluss liegt während 30 Tagen, vom Tage der Ausschreibung an gerechnet, am Infoschalter im Erdgeschoss des Stadthauses Kloten, Kirchgasse 7, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der Fristverlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Formelle und materielle Entscheide der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig. Die Kosten hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen.

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Rechtlicher Hinweis:
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch

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