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Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
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Inhalt

Gesuchsformular für Veranstaltungen

Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen

Bei der Organisation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Das Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen.

Bewilligung erforderlich?
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald

  • öffentlicher Grund benutzt wird,
  • im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.


Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Klären Sie deshalb frühzeitig ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.

Frühzeitig und umsichtig zu planen lohnt sich

Eine Veranstaltung muss frühzeitig und umsichtig geplant werden. Die Lage oder Art der Veranstaltung kann zu verschiedenen Bewilligungen führen, welche eingeholt werden müssen. Bei Veranstaltungen in oder in der Nähe von sensiblen Gebieten (z. B. Wald, Naturschutzgebiet, Uferbereiche von Gewässer) lohnt es sich im Vorfeld abzuklären, ob eine Veranstaltung überhaupt durchführbar ist und falls ja, welche Einschränkungen es gibt.

Bei Fragen wenden Sie sich an: Tel. 044 815 14 22, sicherheit@kloten.ch

Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Abteilung Sicherheit finden Sie hier.


Weitere Infos
Schall- und Laserverordnung (LSV)

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