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Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV)

27. März 2025
Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur Altersrente.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die überarbeitete Zusatzleistungsverordnung (ZLV) des Kantons Zürich in Kraft. Die Verordnung verbessert die Betreuung und Unterstützung für Menschen, die auf AHV- und Zusatzleistungen angewiesen sind erheblich: Die neuen Regelungen sollen es den Betroffenen ermöglichen, länger selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld zu leben.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste für betreuende Angehörige, Mittagstische und Mahlzeitendienste, Hilfe und Betreuung in Nachtheimen und Transporte zu betreuten Strukturen.

Nebst den Spitex-Organisationen sind auch gemeinnützige Organisationen sowie von den Gemeinden benannte Anbieter berechtigt, diese Leistungen zu erbringen. Die Stadt Kloten empfiehlt berechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern, ihren aktuellen und zukünftigen Bedarf frühzeitig zu überprüfen, um von den neuen Regelungen profitieren zu können. Die Abklärungsstelle der Stadt Kloten steht bereit, um den Bedarf an Betreuungsleistungen zu prüfen. Interessierte können sich telefonisch unter 044 815 13 11 oder per E-Mail an altersberatung@kloten.ch an die Altersberatung der Stadt Kloten wenden.

Für weitere Informationen zu den Änderungen der Zusatzleistungsverordnung können Interessierte die Webseite des Kantons Zürich besuchen https://www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv/umsetzungshilfe-zlv.html

(Bild: Kantonales Sozialamt Zürich)
(Bild: Kantonales Sozialamt Zürich)