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Revidierte Hundegesetzgebung ab 1. Juni 2025

28. Mai 2025
Ab 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz. Ab diesem Datum müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die entweder in den Kanton Zürich zuziehen oder sich einen Hund zulegen, unabhängig von Rasse und Grösse des Hundes die unten aufgeführten obligatorischen Kurse absolvieren:

Theoriekurs

  • Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs inkl. Prüfung wird online angeboten. Alternativ können alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts den Theoriekurs anbieten.
  • Der Theoriekurs ist verpflichtend für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
  • Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Praktischer Ausbildungskurs

  • Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund anschafft oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zuzieht, der jünger als 10 Jahre ist, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung umfasst sechs Lektionen und soll frühestens ab Vollendung des sechsten Lebensmonats beginnen und spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

Sowohl für den theoretischen wie auch den praktischen Ausbildungskurs sind in der Hundeverordnung einige Ausnahmen definiert.

Die revidierte Hundeverordnung gilt ab Datum der Inkraftsetzung (1. Juni 2025) und nicht rückwirkend.

Ausführliche Informationen zur revidierten Hundegesetzgebung, den definierten Ausnahmen sowie die FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Veterinäramts Zürich.

hwww.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html

 

Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert wurden und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind? 

Ab dem 1. Juni 2025 gilt das neue Hundegesetz. Kursnachweise nach dem alten Hundegesetz müssen nicht mehr eingereicht werden. Es wird aber dringend empfohlen, die Hunde auszubilden und laufende Kurse abzuschliessen. Die Hundehaltenden stehen in der Verantwortung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.

Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tiers über die daraus entstehenden Pflichten.

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Weitere Informationen: www.kloten.ch

Ab 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Ausbildungspflichten für Hundehaltende – Theorie- und Praxiskurse werden obligatorisch.
Ab 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Ausbildungspflichten für Hundehaltende – Theorie- und Praxiskurse werden obligatorisch.