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Sicher feiern mit Feuerwerk: Tipps für einen unfallfreien 1. August

31. Juli 2025
Am 1. August werden vielerorts Feuerwerke gezündet. Oft unterschätzen die Feiernden jedoch die damit verbundenen Gefahren. Raketen dürfen nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand gezündet werden und Kinder müssen von Feuerwerksartikeln ferngehalten werden.

Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Damit es zu keinen Verletzungen und Bränden kommt, befolgen Sie am besten einige Empfehlungen:

 

Generell

  • Türen, Fenster und Dachluken schliessen sowie Sonnenstoren einrollen
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen
  • Altersvorgaben von Feuerwerk beachten – und es nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu.
  • Grössere Kinder, Jugendliche anleiten und beaufsichtigen
  • Weisungen der Behörden befolgen – Feuerverbot heisst Feuerverbot
  • Wasser zum Löschen und zum Kühlen von Verbrennungen bereitstellen

 

Vor dem Fest

  • Sich vom Verkaufspersonal über richtige Handhabung beraten lassen
  • Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten
  • Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren – unerreichbar für Kinder

 

Vor dem Abfeuern

  • Feuerwerk auf dem Festplatz z. B. durch Abdecken schützen
  • Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten.

 

Beim Abfeuern

  • Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren
  • Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Menschen, Tieren und Gebäuden einhalten
  • Feuerwerk nie in einer Menschenmenge zünden – das ist verboten
  • Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.

 

Nach dem Abfeuern

  • Abgebranntes Feuerwerk abkühlen lassen
  • Vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen
  • Bei Blindgängern 15 Minuten warten – und sich erst dann nähern
  • Blindgänger nicht erneut anzünden
  • Blindgänger mit Wasser übergiessen und der Verkaufsstelle zur Entsorgung zurückbringen

 

Feuerwehr

  • Sollte trotz Vorsichtsmassnahmen ein Brand entstehen, ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118).

 

Feuerwerk ab Kategorie 4

  • Seit dem 1. Januar 2014 wurden die Gesetze in der Schweiz verschärft. Der/Die Käufer/in muss beim Kauf von Feuerwerk der Kategorie 4 (die sogenannten Töpfe) einen FWA oder FWB Schein nachweisen, sowie einen Erwerbschein (wird in der Regel von der zuständigen kantonalen Sicherheitspolizei ausgestellt) oder eine Abbrandbewilligung einer Gemeindebehörde vorlegen. In der Stadt Kloten ist zudem die Sicherheitszone des Flughafens zu beachten (frühzeitige vorgängige Abklärung durch Flugsicherung Skyguide).

 

Allfälliges Feuer- und Feuerwerksverbot infolge Trockenheit

  • Anhaltende Trockenheit kann zu einer erhöhten Brandgefahr führen, weshalb im Umgang mit Feuer und Raucherwaren im Freien sowie Feuerwerkskörper immer grosse Vorsicht geboten werden muss. Bei längerer Trockenheit sind zum Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen zu benützen, die nur vollständig gelöscht wieder verlassen werden dürfen.
  • Bei anhaltender Trockenheit hat man sich über Radio, TV, Zeitung, Internet (www.kloten.ch, www.zh.ch sowie www.bafu.admin.ch) oder bei der Stadtverwaltung über ein allfälliges Feuer- und Feuerwerksverbot zu informieren. Anweisungen seitens des Bundes, Kanton Zürich und/oder Stadt Kloten sind einzuhalten.

 

Der Umgang mit Feuer und Feuerwerk erfolgt in Eigenverantwortung. Für ältere oder kranke Mitmenschen sowie Tiere und Umwelt kann das Abknallen von Feuerwerk zudem eine Belastung sein. Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August gestattet.

 

Die Stadt Kloten wünscht eine schöne Bundesfeier.

Hand die brennende bengalische Streichhölzer hält.
Am 1. August werden an manchen Orten Feuerwerke oder bengalische Streichhölzer gezündet. (Bild: pexels)