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Flughafen Zürich: Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt Zone West, Hochbau GA/BA mit Vorfeld

17. Mai 2024

Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:
Bau eines Gebäudes für folgende Funktionen:

  • Terminalbereich für die General und Business Aviation (GA/BA) mit entsprechender Passagier­infrastruktur inkl. Sicherheitskontrolle, Zoll (land-luftseitiger Übertritt) sowie Büroflächen;
  • Hangarbereich für Geschäftsflugzeuge
  • erforderliche Vorfeldanpassungen auf der Luftseite;
  • ein landseitiger Aussenparkplatz mit 140 Parkfeldern (davon 42 überdacht);
  • landseitige Erschliessung inkl. Zufahrtsstrasse ab dem Kreisel vor dem Tor 130 (abgestimmt auf das Projekt «Aufwertung Glatt»);
  • erforderliche Werkleitungen.

Standort:
Flughafengebiet, Zone West (Land- und Luftseite) nordwestlich Tor 130, Glattwinkel, Grundstücke Kat.-Nrn. 1426, 3883, 4075, 4624, 5414 und 5415 (Rüm­lang) und Rohrstrasse, Grundstück Kat.-Nr. 3139.14 (Kloten).

Rodung und Wiederaufforstung:
Für das Vorhaben werden folgende Rodungen und Auf­forstungen beantragt:

  • Definitive Rodung: Parzelle Nr. 4075 (Rümlang): 5’791 m2;
  • Ersatzaufforstung: Gemäss Bilanz «N4 Weinland», Wildüberführung Rütibuck (Adlikon), bereits ausgeführt: 5’791 m2.

Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 23. Mai bis und mit dem 21. Juni 2024 an folgenden Stellen zu den or­dentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Gemeindeverwaltung Rümlang, Kanzlei, 1. Stock, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang;
  • Stadt Kloten, Baupolizei, 7. Stock, Büro 710, Kirch­gasse 7, 8302 Kloten.

Das Vorhaben wird ausgesteckt. Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrt publiziert.

Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise:
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen (Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

 

17. Mai 2024

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität
Kanton Zürich