Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand:
Bau eines Gebäudes für folgende Funktionen:
- Terminalbereich für die General und Business Aviation (GA/BA) mit entsprechender Passagierinfrastruktur inkl. Sicherheitskontrolle, Zoll (land-luftseitiger Übertritt) sowie Büroflächen;
- Hangarbereich für Geschäftsflugzeuge
- erforderliche Vorfeldanpassungen auf der Luftseite;
- ein landseitiger Aussenparkplatz mit 140 Parkfeldern (davon 42 überdacht);
- landseitige Erschliessung inkl. Zufahrtsstrasse ab dem Kreisel vor dem Tor 130 (abgestimmt auf das Projekt «Aufwertung Glatt»);
- erforderliche Werkleitungen.
Standort:
Flughafengebiet, Zone West (Land- und Luftseite) nordwestlich Tor 130, Glattwinkel, Grundstücke Kat.-Nrn. 1426, 3883, 4075, 4624, 5414 und 5415 (Rümlang) und Rohrstrasse, Grundstück Kat.-Nr. 3139.14 (Kloten).
Rodung und Wiederaufforstung:
Für das Vorhaben werden folgende Rodungen und Aufforstungen beantragt:
- Definitive Rodung: Parzelle Nr. 4075 (Rümlang): 5’791 m2;
- Ersatzaufforstung: Gemäss Bilanz «N4 Weinland», Wildüberführung Rütibuck (Adlikon), bereits ausgeführt: 5’791 m2.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 23. Mai bis und mit dem 21. Juni 2024 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Rümlang, Kanzlei, 1. Stock, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang;
- Stadt Kloten, Baupolizei, 7. Stock, Büro 710, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Das Vorhaben wird ausgesteckt. Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrt publiziert.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise:
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
17. Mai 2024
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität
Kanton Zürich