Die Zivildienstleistenden (Zivis) sind dienstpflichtige Männer (ganz selten Frauen) zwischen 19 und 34 Jahren. Sie stammen aus allen Berufsgattungen und bringen auch aus privaten Engagements nützliche Kenntnisse für ihre Einsätze mit. Zusätzlich besuchen Zivis vom Bund finanzierte einsatzspezifische Ausbildungskurse.
Der Einsatzbetrieb hat die Möglichkeit im Pflichtenheft festzuhalten, welche Grundkenntnisse vom Zivi erwartet werden. Das Pflichtenheft definiert den Aufgabenbereich und quantifizieren die verschiedenen Tätigkeiten.
Zivis können bei Arbeitsspitzen oder saisonalen Engpässen entlasten oder beispielsweise Stunden für Betreuung aufwenden, die Ihrem Personal fehlen. Zivis werde gezielt eingesetzt, sie ersetzen keine feste Stelle, vergrössern aber den Planungsspielraum und können die Qualität der Leistung im Betriebs verbessern.
Mögliche Einsätze:
- Einsätze dauern mind. 26 Tage, beginnen an einem Montag und enden an einem Freitag.
- Eine längere Mindesteinsatzdauer und die Wochenarbeitszeit werden im Pflichtenheft definiert.
- Wochenend-, Schicht- oder Nachtarbeit ist möglich, Teilzeitarbeit jedoch nicht.
- Bei längeren Einsätzen muss der Einsatzbeginn mit der Durchführung der Zivi-Kurse koordinieren werden.
Kosten:
Dem Einsatzbetrieb fallen drei verschiedene Arten von Kosten an:
- Eine Abgabe an den Bund
- Kost, Logis und weitere Spesen für den Zivi, wobei ein Teil auch in Naturalien entrichtet werden kann
- der tägliche Fünfliber Taschengeld für den Zivi
Die Abgabe an den Bund:
Einsatzbetriebe entrichten dem Bund eine Abgabe. Diese soll verhindern, dass Zivis den Wettbewerb verzerren. Sie hilft, die Vollzugskosten zu decken. Der Tagesansatz pro Diensttag beträgt zwischen 9.50 Franken und 79.40 Franken pro Diensttag (was maximal 25,91 % des orts- und berufsüblichen Bruttolohnes entspricht, der vom Einsatzbetrieb für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlt werden müsste). Deshalb wird jedes Pflichtenheft einer Abgabenkategorie zugeteilt. Weil ein Zivi nicht von Beginn an die volle Leistung bringt, werden die ersten 26 Tage nur zum halben Preis verrechnet.
Kost, Logis und Spesen
Wird dem Zivi keine Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt, erhält er eine Entschädigung für die Verpflegung (insgesamt maximal 20 Franken, dazu maximal 12.20 Franken Zuschlag auf die Abgabe an den Bund, sofern Sie weder Unterkunft noch Verpflegung zur Verfügung stellen können). Dieser Betrag fällt für jeden anrechenbaren Diensttag an, also auch fürs Wochenende. Braucht der Zivi in Ihrem Betrieb spezielle Arbeitskleidung, geben Sie diese ab oder entschädigen den Zivi. Sollten Ihrem Zivi für den täglichen Arbeitsweg Kosten entstehen, kommen Sie auch für diese auf. Der Bund übernimmt nur die Reisekosten für die Hin- und Rückreise am Wochenende.
Die Voraussetzungen:
Für eine Institution des öffentlichen Rechts gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Ihre Hauptaktivität darf nicht gewinnorientiert sein. Ausnahmen bilden gewinnorientierte Institutionen im Sozial- oder Gesundheitswesen, deren Kapital- und Stimmenmehrheit in öffentlicher Hand liegen.
- Von Ihrer Tätigkeit ziehen mindestens drei Personen einen Nutzen.
Die Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes:
- Gesundheitswesen
- Sozialwesen
- Schulwesen: Vorschulstufe bis Sekundarstufe II
- Kulturgütererhaltung
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wald
- Landwirtschaft
- Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
- Vorbeugung, Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie Regeneration nach solchen Ereignissen
Alle Infos von www.zivi-admin.ch
Persönlicher Gewinn für die Zivis:
Junge Männer gewinnen Einblick in neue Berufsfelder und Organisationen. Bei vielen eine wichtige Erfahrung für die persönliche Entwicklung und weitere Berufsplanung. Der Zivildienst kann auch eine neue Ausrichtung im Berufsleben erwirken.
An den Stadtrat habe ich folgende Fragen:
- Wurde bereits in Erwägung gezogen, weitere Zivis in städtischen Betrieben einzusetzen? Jugendarbeit und Hort setzten seit einigen Jahren Zivis erfolgreich ein.
- Ist er bereit zu prüfen, in welchen Bereichen die Zivis eingesetzt werden können?
- Ist er bereit, die städtische Verwaltung (Bereich, OE, usw.) über die Möglichkeiten eines Einsatzes von Zivis zu informieren.