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Inhalt

Dringliche Interpellation 8574: Nachfassen zur Dringlichen Interpellation 8471: Mögliche kritische Strommangellage in Zukunft – Zustand in Kloten?

Nummer
8574
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
10. Oktober 2022
Verfasser/Beteiligte
Nabholz Peter (Vorstösser/-in), Brunner Marco (Mitunterzeichner/-in), Brunner Urs (Mitunterzeichner/-in), Deuber Bernhard (Mitunterzeichner/-in), Graf Philip (Mitunterzeichner/-in), Käser Rico (Mitunterzeichner/-in), Körner Daniel (Mitunterzeichner/-in), Schmid Hansjürg (Mitunterzeichner/-in), Sommer Sigi (Mitunterzeichner/-in), Töpfer Max (Mitunterzeichner/-in), Wisskirchen Franziska (Mitunterzeichner/-in), Woodhatch Tania (Mitunterzeichner/-in)
Irene Frischknecht (Mitunterzeichner/in)
Philipp Alex Gehrig (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung

An der Gemeinderatssitzung vom 6. September 2022 beantwortete der Stadtrat die dringliche Interpellation 8471: mögliche kritische Strommangellage in Zukunft – Zustand in Kloten?

Bei einigen Fragen bestehen weiterhin Unsicherheiten. Insbesondere zwei Punkte wurden in der Beantwortung des Stadtrates aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.

Erstens fehlt uns ein Konzept zum Schutz der vulnerabelsten Personen Klotens. (z.B. Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen)

In der Beantwortung von Frage 1 wird erwähnt, dass die ZSO Hardwald technisch nur für ihre eigenen Stützpunkte punktuell Strom erzeugen könnte.

Ebenso wird bei der Beantwortung von Frage 5 rund um die Festlegung von Massnahmen seitens der Stadt Kloten erwähnt, dass der Bund Massnahmen vorsieht und dass ausser Feuerwehr, Polizei und Abteilung Sicherheit alle anderen Abteilungen in einer Strommangellage „im Regen stehen“ würden.

Und in der Frage 8, in der es um die Gesundheitsversorgung im Falle eines Notfalls geht, wird davon ausgegangen, dass nur Akutspitäler von Stromabschaltungen befreit sind.

Im Grundsatz heisst dies, dass unsere vulnerabelsten Bürgerinnen und Bürger Stand heute nicht ausreichend geschützt werden. Beispielsweise könnte ein Lift nicht mehr zur Wohnung oder zum Heimzimmer fahren; oder noch viel schlimmer, ein Dialysegerät oder eine Beatmungsmaschine ausfallen.

Dazu stellen wir folgende Frage:

Wurde mit relevanten Institutionen, wie z.B. den Pflegeheimen und anderen Betreuungseinrichtungen der Stadt Kloten Kontakt aufgenommen, um Lösungen zu finden, damit diese Einrichtungen im Falle einer Notlage über genügend Strom verfügen? Wenn nein, wieso nicht und wann ist dies vorgesehen?

Zweitens finden wir es unbefriedigend, dass die Stadt die Bürgerinnen und Bürger nicht proaktiv über Möglichkeiten zum Stromsparen informieren möchte. Jede Form von Information, welche das eigenverantwortliche Stromsparen fördern kann und somit dazu beitragen kann, eine Strommangellage zu verhindern, ist erwünscht.

Deshalb fassen wir an dieser Stelle nochmal nach und stellen die Frage:

Ist die Stadt Kloten gewillt, vorsorglich und in Eigenverantwortung gegenüber den Bürgern Kontaktstellen und Informationsdokumentationen für die Bevölkerung zu planen (welche über die Unterstützung von Appellen des Kantons und des Bundes hinausgehen), bevor wir auf Lautsprecherwagen zurückgreifen müssen? Wenn nein, wieso nicht?

Letztlich stellen wir eine zusätzliche Frage, um ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie die Stadt in ihrem eigenen Wirkungskreis Energie sparen möchte oder dies bereits tut.

Hat die Stadt Kloten bereits Energiesparmassnahmen bei den eigenen Institutionen beschlossen? Wenn ja, wie sehen diese Massnahmen aus? Wenn nein, warum nicht?

Die breite Abstützung dieser Dringlichen Interpellation zeigt, dass die genannten Fragen und die daraus abzuleitenden Massnahmen von höchster Bedeutung sind.

Zugehörige Objekte

Name
Dringliche Interpellation 8574: Nachfassen zur Dringlichen Interpellation 8471: Mögliche kritische Strommangellage in Zukunft – Zustand in Kloten? (PDF, 106.03 kB) Download 0 Dringliche Interpellation 8574: Nachfassen zur Dringlichen Interpellation 8471: Mögliche kritische Strommangellage in Zukunft – Zustand in Kloten?
GR-Beschluss_Nr._14-2022_vom_01.11.2022_-_Dringliche_Interpellation_8574.pdf (PDF, 199.34 kB) Download 1 GR-Beschluss_Nr._14-2022_vom_01.11.2022_-_Dringliche_Interpellation_8574.pdf
StR-Beschluss_274-2022_vom_25.10.2022_-_Dringliche_Interpellation_8574_-_Beantwortung.pdf (PDF, 166.48 kB) Download 2 StR-Beschluss_274-2022_vom_25.10.2022_-_Dringliche_Interpellation_8574_-_Beantwortung.pdf
Datum Sitzung