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Inhalt

Interpellation 8646; Urs Brunner und Christian Trachsel, SVP; Chaos mit E-Scootern auf unseren Trottoiren und Grünflächen

Nummer
8646
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
28. November 2022
Verfasser/Beteiligte
Brunner Urs (Erstunterzeichner/-in), Trachsel Christian (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Sandra (Mitunterzeichner/-in), Gerber André (Mitunterzeichner/-in), Käser Rico (Mitunterzeichner/-in), Morf Ueli (Mitunterzeichner/-in), Ruosch Florian (Mitunterzeichner/-in), Schneider Thomas (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Die Situation mit den E-Scooter läuft aus unserer Sicht immer mehr aus dem Ruder. Dies auf dem ganzem Klotener Stadtgebiet. Die E-Scooter stehen und liegen in ganz Kloten auf den Trottoirs, Wegen und den Grünflächen. Diese Unordnung und Rechtslosigkeit können nicht länger toleriert werden. Diese Flächen sind prinzipiell für Fussgänger reserviert. Teilweise werden die E-Scooter auch auf privaten Flächen abgestellt, sehr zum Ärger der Grundeigentümer und der Liegenschaftsbetreuer. Es kann nicht sein, dass private Firmen einfach öffentlichen Raum für ihre Mietscooter nutzen. Bürgerinnen und Bürger dürfen auch nichts auf dem Trottoir platzieren. Dieses muss frei sein. Daher stellt sich die Frage, wieso diese E-Scooter überall stehen dürfen. Zum Teil stellen diese Scooter auch eine Unfallgefahr dar, werden an unübersichtlichen und gefährlichen Orten platziert. Speziell jetzt, wo es wieder länger dunkel ist. Grundsätzlich finden wir die E-Scooter als Verkehrsmittel nicht falsch. Aber es gibt zu wenig oder keine Regeln und das geht aus unserer Sicht nicht.

Daher möchten wir gerne folgendes wissen:

  • Wie sehen die Verträge zwischen den Vermietern der E-Scooter und der Stadt Kloten aus? Zu welchem Zeitpunkt können diese angepasst oder gekündigt werden?
  • Mit wie vielen Anbietern hat die Stadt Kloten Verträge?
  • Wer bewilligt, welcher Anbieter in Kloten seine E-Scooter platzieren darf und in welcher Menge?
  • Wird die Stadt Kloten für die Nutzung des öffentlichen Raumes entschädigt? Wenn ja wie hoch ist diese Entschädigung?
  • Wäre es nicht möglich pro Quartier 1-2 fixe Plätze zu markieren, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen?
  • Können wir die Vermieter per Vertrag dazu verpflichten die E-Scooter schneller einzusammeln? Nicht, dass diese 2-3 Wochen am gleichen Ort liegen? Wie lange dürfen die E Scooter am gleichen Ort stehen? Ist dies im Vertrag mit den Anbietern geregelt?
  • Wie wird der Winterdienst sowie Strassenreinigungsarbeiten ausgeführt, wenn diese E-Scooter im Weg stehen? Welchen Mehraufwand hat dies für die Stadt Kloten zur Folge?
  • Haben andere Gemeinden oder Städte bereits strengere Regeln als die Stadt Kloten und könnten diese übernommen werden?
  • Dürfen die Scooter von der Stadt eingesammelt und gegen eine Gebühr wieder an die Besitzer zurückgegeben werden? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr und wird es auch praktiziert?
  • Könnte bei einem Unfallereignis auf den Grundeigentümer oder Werkeigentümer zurückgegriffen werden?
  • Wer haftet bei einem Unfall mit einem nicht korrekt abgestellten E Scooter? Wir hier der letzte Nutzer oder der Anbieter zur Rechenschaft gezogen?

Zugehörige Objekte

Name
IP_8646.pdf (PDF, 181.75 kB) Download 0 IP_8646.pdf
GR-Beschluss 25-2023 vom 07.02.2023; Interpellation 8646; Begründung (PDF, 173.6 kB) Download 1 GR-Beschluss 25-2023 vom 07.02.2023; Interpellation 8646; Begründung
GR-Beschluss_27-2023_Interpellation_8646_Beantwortung_und_Stellungnahme.pdf (PDF, 198.86 kB) Download 2 GR-Beschluss_27-2023_Interpellation_8646_Beantwortung_und_Stellungnahme.pdf
Datum Sitzung