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Inhalt

Interpellation / Peter Nabholz, FDP; Energieförderprogramme / Energiestadtlabel / Energiefonds

Nummer
5931
Geschäftsart
Interpellation
Status
Abgeschrieben
Datum
4. April 2017
Verfasser/Beteiligte
Nabholz Peter (Vorstösser/-in), Eberhard Silvan (Mitunterzeichner/-in), Käser Rico (Mitunterzeichner/-in), Morf Ueli (Mitunterzeichner/-in)
Walter Beer (Mitunterzeichner/in)
Ueli Enderli (Mitunterzeichner/in)
Roger Fromm (Mitunterzeichner/in)
Sven Heinzelmann (Mitunterzeichner/in)
Martin Jegge (Mitunterzeichner/in)
Ueli Streuli (Mitunterzeichner/in)
Roland Lieb (Mitunterzeichner/in)
Beat Vorburger (Mitunterzeichner/in)
Marco Vollenweider (Mitunterzeichner/in)
Oliver Streuli (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Schlatter (Mitunterzeichner/in)
Irene Frischknecht (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Am 4. September 2012 hat der Gemeinderat den Rahmenkredit für das Energieförderprogramm 2013-2016 als Gegenvorschlag zur kommunalen Volksinitiative „Umweltschutz konkret“ genehmigt. Gegenstand dieses Rahmenkredites war die Lancierung eines Gebäudesanierungsprogrammes. Bezugnehmend auf diesen Beschluss hat der Stadtrat in der Folge die Verordnung über die Förderung von energieeffizienten Massnahmen in der Stadt Kloten (EnVO) revidiert.

Im Jahre 2009 erreichte Kloten im „Energiepolitischen Profil“ des Energiestadtlabels, das den Ausschöpfungsgrad des energiepolitischen Handlungspotenzials misst, 57%. 2013 waren es 54%.
Für die Rezertifizierung des Energiestadtlabels muss eine Gemeinde mindestens 50% erreichen.

Der Gemeinderat hat zu Beginn der laufenden Legislatur am 3. Februar 2015 in den strategischen Leitlinien 2014-2018 die beiden Hinweise „Energiestadt“ und „Entwicklung in Richtung einer 2000-Watt-Gesellschaft“ gestrichen.

Die städtischen Energieförderprogramme als massgeblicher und integrierender Bestandteil der EnVO sind ausgelaufen bzw. nicht genehmigt oder verlängert worden. Am 7. Juli 2015 erteilte der Gemeinderat dem Mobilitätskonzept in der städtischen Verwaltung eine Abfuhr. Der für eine 3-jährige Testphase beantragte Rahmenkredit wurde nicht genehmigt. In der Budgetdebatte vom 6. Dezember 2016 hat der Gemeinderat die vom Stadtrat im Voranschlag 2017 beantragten finanziellen Mittel für das Energieförderprogramm 2017 (CHF 150‘000) und die Rezertifizierung des Energiestadtlabels (CHF 50‘000)
gestrichen. Dies aufgrund der festzustellenden geringen Wirkung von solchen einseitig auf der Subventionsschiene aufgegleisten Programmen und weil Kloten auch ohne administrativ aufgeblähte Papiertiger von Labels und Zertifikaten eine energetisch vorbildliche Stadt sein kann.

Wie im Klotener Anzeiger vom 23. Februar 2017 publiziert, wird ungeachtet der wiederholten, inhaltlich klaren Beschlüsse des Gemeinderates als Volksvertretung unter dem Titel „Energiefonds“ ein neues Förderinstrument ins Leben gerufen und die Energiestadtkommission damit beauftragt,
einen Vorschlag für die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe auszuarbeiten.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

1. Wird dem Gemeinderat ein Abschlussbericht zum Energieförderprogramm 2013-2016 vorgelegt?

2. Warum wurde das Energieförderprogramm 2017 nicht in einer Vorlage dem Gemeinderat unter¬breitet, sondern einfach in den Voranschlag 2017 eingestellt?

3. Wie geht der Stadtrat mit dem gemeinderätlichen Entscheid um, die finanziellen Mittel für das Energieförderprogramm 2017 und für die Rezertifizierung des Energiestadtlabels aus dem Voranschlag 2017 zu streichen?

4. Erreicht Kloten aktuell die für eine Rezertifizierung nötigen 50% im „Energiepolitischen Profil“
des Energiestadtlabels?

5. Ist für den Ausstieg aus dem Energiestadtlabel eine Kündigung durch den Stadtrat nötig?
Falls ja, welche Fristen sind zu berücksichtigen?

6. Wird das Energiestadtlabel durch den Verein „Energiestadt“ entzogen, sobald keine oder zu wenig ausreichende Aktivitäten mehr stattfinden?

7. Mit welcher Grundlage übergibt der Stadtrat der Energiestadtkommission nach wie vor die Kompetenz, weitere Förderinstrumente wie den „Energiefonds“ auszuarbeiten, obwohl der EnVO
mit der Nicht-Genehmigung der oben erwähnten Budgetpositionen 2017 die finanzielle Grundlage entzogen wurde?

8. Wie wurde die Rückverteilung der seit 2008 erhobenen CO2-Abgabe in den Jahren 2008-2016 verbucht bzw. verwendet und wie hoch waren die jährlichen Beträge?

9. Welche energiepolitischen Massnahmen sind durch den Stadtrat bzw. die Energiestadtkommission aktuell in Planung und in welchem finanziellen Umfang?

Zugehörige Objekte

Name
Orginialvorstoss_Interpellation_Peter_Nabholz_FDP_Energieforderprogramme-Energiestadtlabel-Energiefonds.pdf (PDF, 165.63 kB) Download 0 Orginialvorstoss_Interpellation_Peter_Nabholz_FDP_Energieforderprogramme-Energiestadtlabel-Energiefonds.pdf
StR-Beschluss_139-2017_vom_4.7.2017_mit_Unterschriften_Beantwortung.pdf (PDF, 348.68 kB) Download 1 StR-Beschluss_139-2017_vom_4.7.2017_mit_Unterschriften_Beantwortung.pdf
Datum Sitzung