Gemäss Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich benötigt es für das Wirten, das heisst das Verkaufen von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie der Verkauf von Alkohol, ein Gastwirtschaftspatent. Dieses wird nur erteilt, wenn die Räume und Einrichtungen von Gastwirtschaftsbetrieben den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen sowie arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Handelt es sich um eine bereits bestehende Gastwirtschaft müssen der Abteilung Sicherheit mindestens 4 Wochen vor dem Patentinhaberwechsel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gesuch Gastwirtschaftspatent
- Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Aktueller Handlungsfähigkeitsausweis (nicht älter als 3 Monate)
- Ausweiskopie
Strafregisterauszug
Handelt es sich um eine neue Gastwirtschaft müssen unter anderem frühzeitig folgende städtische Amtsstellen kontaktiert werden:
Stadt Kloten, Baupolizei
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 55
Stadt Kloten, Sicherheit
Dorfstrasse 58
8302 Kloten
Tel. 044 815 14 22
Zuständig für Gastgewerbepatent
Stadt Kloten, Steueramt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 20
Lebensmittelkontrolle:
Kantonales Labor Zürich
Bereich Inspektorate
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel. 043 244 71 00
info@kl.zh.ch
www.kl.zh.ch
Das Gesuch für ein Gastwirtschaftspatent ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, einzureichen.
Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Abteilung Sicherheit finden Sie hier.
Gastgewerbegesetz Link
Rauchverbot in Gastronomiebetrieben per 1. Mai 2010 / Fumoir Link
Schall- und Laserverordnung Link
Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak
Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige und es verbietet den Verkauf von Spirituosen (Schnaps), Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Restaurants, Bars und alle anderen Verkaufsstellen müssen gut sichtbare Schilder/Plakate mit diesen Jugendschutzgesetzen anbringen.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit.