Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen liegen vom Donnerstag, 13. Juni 2024 bis zum Montag, 15. Juli 2024 im Stadthaus Kloten auf (Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz unter www.zh.ch/laerm-auflage einsehbar.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 32 Tage
Ablauf der Frist: 15.07.2024
Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Jonas Knöpfel, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich