Im Rahmen der Infrastrukturerhaltung wird die Stadt Kloten zusammen mit den Industriellen Betriebe Kloten ibk AG die Ortsdurchfahrten in Gerlisberg sanieren und zeitgleich auch aufwerten. Im Jahr 2022 und 2023 wurden bereits umfangreiche Werterhaltungsarbeiten an den Leitungen der Wasserversorgung und an den Werken der Siedlungsentwässerung durchgeführt.
Das Projekt beinhaltet nebst der eigentlichen Werterhaltung der bestehenden Strasseninfrastruktur auch den Neubau eines östlich der Gerlisbergstrasse und südlich der Oberen Bassersdorferstrasse verlaufenden Gehweges. Die Linienführung ist bewusst in der Fortsetzung des Fuss-/Radweges Kloten-Gerlisberg gewählt worden, so dass keine Strassenseite gewechselt werden muss.
Der zusätzliche Fussweg mit seiner Breite zwischen 1.5 bis 2.0 Meter wird innerhalb der bestehenden Strassenparzelle erstellt, d.h. Landerwerb wird keiner notwendig. Die Fahrbahnbreiten werden jedoch leicht schmaler ausgeführt als bisher, was einer Geschwindigkeitsreduktion in der Tempo-30-Zone auch zu Gute kommt.
Bei Kreuzungen herrscht innerhalb einer Tempo-30-Zone jeweils Rechtsvortritt. Damit sich die Verkehrsteilnehmenden erkennbar an diese rechtliche Regelung halten, werden die Knotenbereiche mittels Rampen erhöht ausgeführt und anhand Mittellinienmarkierung am Boden der Knoten visualisiert. Auch diese projektierten Elemente verringern die Fahrgeschwindigkeit und unterbrechen optisch eine durchgehende Strasse.
Der bestehende Radweg von Kloten kommend wird im Bereich des Eingangstores Gerlisbergstrasse sichtbar und geschützt auf die Fahrbahn der Tempo-30-Zone geführt. Innerhalb der Langsamfahrzonen sind markierungsspezifische Abtrennungen nicht erlaubt, jedoch werden entsprechende Velosignete und Wegweisungen die Fahrbeziehungen aufzeigen.
Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus beim Hauptempfang im Erdgeschoss zur Einsicht auf.
Stadtverwaltung Kloten
Kirchgasse 7
Postfach
8302 Kloten
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Auf eine Aussteckung vor Ort wird verzichtet, da das Projekt auf Basis der bestehenden Parzellengrenzen und der bestehenden Linienführung umgesetzt wird.
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
11.09.2024
Kontaktstelle:
Stadt Kloten
Planung/Infrastruktur + Forst
Grubenstrasse 9
8302 Kloten