Der Stadtrat hat am 3. September 2024 beschlossen:
Die Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans Rätschengässli West wird gemäss § 7 PBG zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet.
Die Grundstücke Nr. 6068, 651 und 653 befinden sich im Perimeter des öffentlichen Gestaltungsplans Rätschengässli West, welcher jedoch für die genannten Grundstücke keine Festlegungen enthält. Diese Grundstücke werden aus dem öffentlichen Gestaltungsplan Rätschengässli West entlassen. Die Überbauung dieser Grundstücke wird in einem separaten privaten Gestaltungsplan Dorfstrasse 31 geregelt, der gleichzeitig öffentlich aufliegt.
Die Akten liegen ab dem 19. September 2024 während 60 Tagen im Stadthaus Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf www.kloten.ch öffentlich zur Einsicht auf.
Innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung kann sich jedermann schriftlich zur Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans Rätschengässli West zuhanden der Stadt Kloten, Raum + Umwelt, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, äussern. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Stadt Kloten