Beschluss Nr. 98-2024 Motion 13447; Max Töpfer, SP; Einbezug des Gemeinderats in die Aufsicht über die ibk AG
Die Motion wird mit 16 Nein- zu 12 Ja-Stimmen nicht an den Stadtrat überwiesen.
Beschluss Nr. 99-2024 Vorlage 8383, Gestaltungsplan Ewiges Wegli 19, Kat.-Nr. 2849 (Rossweid)
Der Gestaltungsplan wurde einstimmig festgesetzt.
Beschluss Nr. 100-2024 Vorlage 9306; Budget 2025 / Finanzplanung 2024-2028; Budget und Steuerfuss 2025
Das Budget der Stadt Kloten für 2025 wurde genehmigt. Der Steuerfuss wurde auf 100% (Vorjahr 103%) festgelegt.
Beschluss Nr. 101-2024 Ersatzwahlen Legislatur 2022-2026
Belinda Mastev, die Mitte, wurde per 1.1.2025 ins Wahlbüro gewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss Nr. 99-2024 (Festsetzungsbeschluss) des Gemeinderats kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinderatssitzung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen vor Bezirksrat ist grundsätzlich kostenlos, sofern das erhobene Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann auf Voranmeldung unter Tel. 044 815 12 18 oder per Mail an gemeinderat@kloten.ch im Ratssekretariat eingesehen werden.