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Flughafen Zürich: Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt «Neubau Buseinstellhalle»

23. Januar 2025

Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:
Bau einer 3-seitig geschlossenen Einstellhalle für 10 Busse.
Alles im Flugplatzareal, Parzellen-Nr. 3139.14, Bereich Werkhofareal, Gemeinde Kloten.

Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 – 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 29. Januar bis zum 27. Februar 2025 bei der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrt publiziert.

Einsprachen:
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens­gesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise:

  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Plangenehmi­gung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
  • Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

23. Januar 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität, Kanton Zürich