Dauer der Verkehrsanordnung:
Bis Ende der provisorischen Baustelle SBB (ca. Ende 2026)
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag des Stadtrates wird folgende Verkehrsanordnung bei der bestehenden Baustelle der SBB verfügt:
Römerweg.
- Auf der ganzen Strecke des Römerwegs wird bis zum Abschluss der SBB Baustelle (ca. Ende 2026) ein temporäres Tempo 30 eingeführt.
- Die neue Signalisation gilt ab Höhe Römerweg 12 biszur Einmündung der provisorischen Brücke in die Schaffhauserstrasse und bis zur Einfahrt in die Breitistrasse.
- Sobald die SBB Baustelle abgeschlossen und das bisherige Verkehrsregime wieder eingeführt wird, gilt auf dem Römerweg wieder Tempo 50.
Missachtung:
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle:
Stadt Kloten
Sicherheit
Dorfstrasse 58
8302 Kloten
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Kaspar-Escher-Haus, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch
Frist: 30 Tage (effektiv 62 Tage aufgrund Fristenstillstand während der Gerichtsferien)
Ablauf der Frist: 10.09.2025