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Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat. Das vom Bund vorgegebene Ziel ist deshalb, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist.
Massnahmen zu Bewässerung, Grüngut und Oberboden
In Kloten gelten folgende Massnahmen vom 10. Juni 2025 bis 30. September 2025:
Absolutes Bewässerungsverbot für Rasenflächen
Grüngut aus Gärten darf nicht aus Kloten ausgeführt werden.
Grüngut aus Gärten kann beim Hof Sandüel, Bülacherstrasse 84, entsorgt werden.
Grüngut darf weiterhin mit der offiziellen Grüngutabfuhr der Stadt Kloten mitgegeben werden.
Neophyten müssen in den Kehricht oder mit der offiziellen Grüngutabfuhr der Stadt Kloten mitgegeben werden.
Das ganze Jahr gilt:
Oberboden darf nicht aus Kloten ausgeführt werden und kann bei Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56, zwischengelagert werden.
Japankäfer einfangen und melden
Privatpersonen, die Japankäfer in ihrem Garten entdecken, sind aufgerufen, diese einzufangen, in einem fest verschlossenen Gefäss über Nacht in den Tiefkühler zu legen und den Fund mit einem Foto zu melden an:
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