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Japankäfer

Japankäfer

 

Bekämpfungspflicht des Japankäfers

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat. Das vom Bund vorgegebene Ziel ist deshalb, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist.

 

Massnahmen zu Bewässerung, Grüngut und Oberboden

In Kloten gelten folgende Massnahmen vom 1. Juni 2026 bis 30. September 2026:

  • Absolutes Bewässerungsverbot für Rasenflächen.
  • Grüngut darf nicht aus Kloten ausgeführt werden.
  • Grüngut kann mit der offiziellen Grüngutabfuhr der Stadt Kloten mitgegeben werden.
  • Grüngut aus Gärten kann beim Hof SandbüelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Bülacherstrasse 84, entsorgt werden.
  • Neophyten müssen in den Kehricht oder mit der offiziellen Grüngutabfuhr der Stadt Kloten mitgegeben werden.

Das ganze Jahr gilt:

 

--> Weitere Informationen zum Japankäfer sowie zu den geltenden MassnahmenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Fundmeldung

Der Japankäfer kann leicht mit einheimischen Arten verwechselt werden.

Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?

Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint. Machen Sie am nächsten Tag ein Foto des toten Käfers und schicken Sie dieses mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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