- Der Stadtrat genehmigt die vorliegenden Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag, Projektvertrag, Servicevertrag Basis) zwischen der Everyware AG und der Stadt Kloten.
- Der Stadtrat genehmigt die Durchführung des Projekt «Umsetzung IT-Infrastrukturoutsourcing» unter Berücksichtigung der Everyware AG (Zürich).
- Der Stadtrat genehmigt den Betrieb des IT-Infrastrukturoutsourcing bei Everyware AG (Zürich) für die Laufzeit von 5 Jahren.
- Für das Projekt zur Umsetzung des IT-Infrastrukturoutsourcing wird im Sinn von GO Art. 29 Abs. 2 lit. b ein Kredit in der Höhe von Fr. 2'600'000 als gesetzlich gebundene Ausgabe zu Lasten des Kostenträgers 020.5060.060 «IT, Outsourcing, Migrationsprojekt» Rechnungsjahr 2025 genehmigt.
- Für den Betrieb des IT-Infrastrukturoutsourcings wird im Sinn von GO Art. 29 Abs. 2 lit. b ein Kredit in der Höhe von Fr. 10'000'000 als gesetzlich gebundene Ausgabe zu Lasten der Kostenstelle 3270.00 Informatik / Kostenträger 3133.00 Informatik-Nutzungsaufwand genehmigt. Diese Kosten fallen ab dem Rechnungsjahr 2025 mit jeweils Fr. 2'000'000 pro Jahr (im ersten Betriebsjahr pro Rata ab Zeitpunkt «go live») für eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren an.
- Für die externe Unterstützung im Bereich Projektleitung des Projekt IT-Infrastrukturoutsourcing wird im Sinne von Art. 29 lit. c der GO ein Kredit in der Höhe von Fr. 200'000 zu Lasten des Kostenträgers 020.5060.035 «lT RZ, Host- und Backupsysteme Erneuerung» im Rechnungsjahr 2025 bewilligt.
- Der Auftrag für die externe Unterstützung im Bereich Projektleitung wird an die Firma Metagon AG, Zürich, vergeben.
- Der Bereichsleiter F+L und der Leiter Informatik werden ermächtigt, an den vorliegenden Vertragsunterlagen bis zu deren Unterzeichnung redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, sofern diese Anpassungen den Inhalt und die Struktur der Unterlagen unverändert belassen.
- Der Leiter Informatik wird beauftragt, das Projekt «Umsetzung IT-Infrastrukturoutsourcing» durchzuführen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Frist: 5 Tage
Ablauf der Frist: 11.09.2024
Rechtlicher Hinweis:
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch