Die Akten liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten der Stadt Kloten im Stadthaus, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf oder können jederzeit unter www.kloten.ch eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion vom 4. Dezember 2024 sowie dem Stadtratsbeschluss vom 03. September 2024 kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Stadt Kloten veröffentlicht ihre amtlichen Publikationen rechtlich bindend auf www.epublikation.ch
Beschluss-/Verfügungsnummer: KS-0285/24
Beschluss-/Verfügungsdatum: 04.12.2024
Gerichtliche Entscheidinstanz: Baurekursgericht
Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.01.2025
Beachten Sie die speziellen Öffnungszeiten der Stadt Kloten über die Festtage.