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Kontakt / Service

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Inhalt

Zivilstand, Ehe + Partnerschaft

Kontaktaufnahme mit dem Zivilstands- und Bestattungsamt

Bitte melden Sie sich für jedes Anliegen auf dem Zivilstands- und Bestattungsamt vorab telefonisch unter der Nummer 044 815 12 54 oder per Mail zivilstandsamt@kloten.ch. Viele unserer Dienstleistungen können ohne direkten Kontakt und auf diesem Weg abgewickelt werden. Ihre Anliegen werden nach Kapazität und Möglichkeiten bearbeitet.

Kontakt

Stadt Kloten
Zivilstandsamt
Kirchgasse 7
8302 Kloten
Tel. 044 815 12 54
zivilstandsamt@kloten.ch

Eingetragene Partnerschaft

Vorbereitung der Eintragung Vor der Eintragung muss beim Zivilstandsamt des Wohnortes das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren kann frühestens…

Vorbereitung der Eintragung

Vor der Eintragung muss beim Zivilstandsamt des Wohnortes das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren kann frühestens drei Monate vor dem gewünschten Eintragungstermin stattfinden, da es nach dessen Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten hat. Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, ansonsten verliert das Verfahren seine Gültigkeit und müsste wiederholt werden. Terminreservationen nehmen wir gerne zwölf Monate im Voraus entgegen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch.

Eintragungen werden von Dienstag bis Freitag in den Trauzimmern der Gemeinden Kloten, Nürensdorf, Opfikon oder Rümlang durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu, dass das Trauzimmer in Nürensdorf nicht rollstuhlgängig ist. Fotos unserer Trauzimmer finden sie hier.

Zudem stehen Ihnen auch das Bücheler-Hus und der Kontrollturm (Tower) für die Eintragung Ihrer Partnerschaft zur Verfügung.

Einmal pro Monat führen wir auch am Samstagmorgen Eintragungen durch, welche jedoch ausschliesslich im Stadthaus Kloten stattfinden. Die Daten finden Sie unten. Wünschen Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft jedoch in den Büroräumlichkeiten des Zivilstandsamtes (ohne Gäste), teilen Sie uns dies bitte mit.

Kontaktaufnahme mit dem Zivilstands- und Bestattungsamt

Bitte melden Sie sich für jedes Anliegen auf dem Zivilstands- und Bestattungsamt vorab telefonisch unter der Nummer 044 815 12 54 oder per Mail zivilstandsamt@kloten.ch. Viele unserer Dienstleistungen können ohne direkten Kontakt und auf diesem Weg abgewickelt werden. Ihre Anliegen werden nach Kapazität und Möglichkeiten bearbeitet.

Zusatzinformation

Bücheler-Hus: Für Eintragungen im Bücheler-Hus fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamtes Mehrkosten von Fr. 100.- an. Die Miete des Lokals (Fr. 120.-) und allfällige weitere Dienstleistungen sind zusätzlich zu bezahlen und werden Ihnen direkt vom Verein Szene Kloten in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass das Bücheler-Hus grundsätzlich nicht rollstuhlgängig ist. Sollten Sie oder einer Ihrer Gäste jedoch auf den Rollstuhl angewiesen sein, besteht die Möglichkeit, eine Rampe anbringen zu lassen. Wir bitten Sie, uns dies bis spätestens 2 Tage vor der Eintragung mitzuteilen.

In den Monaten Oktober bis April finden im Bücheler-Hus jeweils keine Eintragungen statt. Von Mai bis September sind Eintragungen im Bücheler-Hus jeweils von Dienstag bis Freitag möglich. Reservieren Sie Ihren Wunschtermin bis spätestens 5 Wochen im Voraus bei uns.

Kontrollturm (Tower): 
Es werden Reservationen zu den üblichen Bedingungen, bis zu einem Jahr im Voraus, entgegengenommen. An den Nebengebäuden finden weiterhin grosse Bauarbeiten statt. Auf die daraus entstehenden Einschränkungen (Baulärm, Aussicht…) kann leider kein Einfluss genommen werden. Für Fragen steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Für Eintragungen im alten Kontrollturm fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamtes Mehrkosten von Fr. 150.- an. Die Raummiete (Fr. 400.-) und allfällige weitere Dienstleistungen sind zusätzlich zu bezahlen und werden Ihnen von den entsprechenden Anbietern direkt in Rechnung gestellt. Die maximale Personenzahl beträgt 24 Personen (inklusive Paar und Zivilstandsbeamtin).

Im Monat Januar finden im alten Kontrollturm jeweils keine Eintragungen statt. Von Februar bis Dezember sind Eintragungen im alten Kontrollturm jeweils von Dienstag bis Freitag um 15 Uhr möglich. Pro Jahr können max. 50 Eintragungen/Trauungen stattfinden. Kontaktieren Sie uns also frühzeitig und reservieren Sie Ihren Wunschtermin bei uns.

Nach der Beurkundung der Partnerschaft stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne Zivilstandsdokumente (Partnerschaftsurkunde und/oder Partnerschaftsausweis, gebührenpflichtig) aus.

Namensführung

Die Eintragung der Partnerschaft wirkt sich grundsätzlich nicht auf den Namen und das Bürgerrecht der Partner aus.

Ledignamen als Familiennamen

Die Partner können anlässlich der Vorbereitung zur Eintragung der Partnerschaft erklären, dass Sie den Ledignamen des einen oder anderen Partners als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Information des Steueramtes

Über Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer gibt Ihnen das Steueramt Ihres Wohnortes weitere Auskünfte.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Vorverfahren und Eintragung der Partnerschaft, nötige Dokumente, etc. zur Verfügung. Für einen Termin melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei uns.

Heirat

Das Zivilstandsamt Kloten ist für das Ehevorbereitungsverfahren aller im Zivilstandskreis Kloten wohnhaften Personen zuständig. Das Ehevorbereitungsverfahren hat nach Abschluss eine Gült…

Das Zivilstandsamt Kloten ist für das Ehevorbereitungsverfahren aller im Zivilstandskreis Kloten wohnhaften Personen zuständig. Das Ehevorbereitungsverfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Trauung muss vor Ablauf dieser drei Monate stattfinden, ansonsten verliert das Verfahren seine Gültigkeit und müsste wiederholt werden.

Die Trauung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. Terminreservationen nehmen wir gerne zwölf Monate im Voraus entgegen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch.

Kontaktaufnahme mit dem Zivilstands- und Bestattungsamt

Bitte melden Sie sich für jedes Anliegen auf dem Zivilstands- und Bestattungsamt vorab telefonisch unter der Nummer 044 815 12 54 oder per Mail zivilstandsamt@kloten.ch. Viele unserer Dienstleistungen können ohne direkten Kontakt und auf diesem Weg abgewickelt werden. Ihre Anliegen werden nach Kapazität und Möglichkeiten bearbeitet.

Namensführung

Informationen zur Namensführung finden Sie hier.

Trautermine

Betreffend möglicher freier Termine kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Einmal im Monat, von März bis Oktober, führen wird zudem am Samstagmorgen im Stadthaus Kloten Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften durch. Die Daten der Samstagstermine finden Sie hier.

Trauorte

Trauungen und Eintragungen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft werden im Stadthaus Kloten, Schlössli Nürensdorf, Stadthaus Opfikon, Gemeindehaus Rümlang, alter Kontrollturm (Tower) am Flughafen Zürich und im Bücheler-Hus in Kloten durchgeführt. Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zu den jeweiligen Traulokalen. Fotos unserer Trauzimmer finden Sie hier.

Stadthaus Kloten: Im Stadthaus Kloten haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer klassischen oder einer kurzen Zeremonie für Ihre Trauung oder Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu wählen. Zudem besteht die Option die Trauung oder Eintragung der Partnerschaft sofort nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens vorzunehmen. Geeignet für 20 Personen inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf/in, Dolmetscher/in.

Schlössli Nürensdorf: Im Schlössli Nürensdorf bieten wir klassische Zeremonien für Ihre Trauung oder Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an. Bitte beachten Sie, dass das Trauzimmer nicht rollstuhlgängig ist. Geeignet für 20 Personen inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf/in, Dolmetscher/in.

Alter Kontrollturm (Tower), Flughafen Zürich: Im alten Kontrollturm am Flughafen Zürich bieten wir klassische Zeremonien für Ihre Trauung oder Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an.

Für Trauungen oder Eintragungen der Partnerschaft im altern Kontrollturm fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamt Mehrkosten von CHF 150.00 an. Die Raummiete von CHF 400.00 sowie allfällige weitere Dienstleistungen werden durch die entsprechende Anbieterin direkt in Rechnung gestellt.

Im Monat Januar finden im alten Kontrollturm keine Trauungen oder Eintragungen der Partnerschaft statt.

Der Flughafen Zürich ist im ständigen Umbruch. Auf Bauarbeiten und daraus allfällig resultierende Einschränkungen haben wir keinen Einfluss. Feuerpolizeilich zugelassen sind maximal 20 Personen inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf/in, Dolmetscher/in.

Weitere Informationen zu Trauungen am Flughafen

Bücheler-Hus: Im Bücheler-Hus bieten wir klassische Zeremonien für Ihre Trauung oder Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an. Für Trauungen oder Eintragungen der Partnerschaft im Bücheler-Hus fallen zu den ordentlichen Gebühren des Zivilstandsamt Mehrkosten von CHF 100.00 an. Die Miete des Lokals von CHF 120.00 sowie allfällige weitere Dienstleistungen werden durch den Verein Szene Kloten in Rechnung gestellt. In den Monaten Oktober bis April finden im Bücheler-Hus jeweils keine Trauungen oder Eintragungen der Partnerschaft statt. Das Lokal ist mindestens 5 Wochen im Voraus beim Zivilstandsamt zu reservieren. Geeignet für 15 Personen inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf/in, Dolmetscher/in.

Gemeindehaus Rümlang: Im Gemeindehaus Rümlang bieten wir klassische Zeremonien für Ihre Trauung oder Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an. Geeignet für 20 Personen inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf/in, Dolmetscher/in.

Stadthaus Opfikon: Das Trauzimmer im Stadthaus Opfikon ist aufgrund von Umbauarbeiten voraussichtlich bis Ende Oktober 2022 nicht verfügbar.

Zivilstandsdokumente

Nach der Heirat stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne Zivilstandsdokumente (Trauungsurkunde und/oder Familienausweis, gebührenpflichtig) aus.

 

Eheringe

Namenserklärungen

Namenserklärungen, gültig ab 1.1.2013 Die Eheauflösung durch Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Tod, Ungültigkeits- oder Verschollenerklärung hat auf den Famil…
Namenserklärungen, gültig ab 1.1.2013
Die Eheauflösung durch Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Tod, Ungültigkeits- oder Verschollenerklärung hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht) keine Auswirkung.

Die Person, welche den Familiennamen durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft jedoch geändert hat, kann nach Ehescheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Tod des Partners jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, ihren Ledignamen wieder annehmen zu wollen.
Bei noch bestehender Ehe kann sowohl der schweizerische als auch der ausländische Ehegatte, der vor dem 1.1.2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, mittels persönlicher Erklärung beim Zivilstandsamt jederzeit wieder seinen Ledignamen annehmen.
Sowohl die schweizerische als auch die ausländische Person, welche bei der Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vor dem 1.1.2013 ihren Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Partnerschaft (Tod, Verschollenerklärung oder Ungültigerklärung) mittels persönlicher Erklärung beim Zivilstandsamt jederzeit wieder ihren Ledignamen annehmen.
Für die Beurkundungen ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz zuständig. Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch bei uns.

Namensänderung
Für Namensänderungen (Vornamen/Familiennamen) für im Kanton Zürich wohnhafte Personen ist folgende Behörde zuständig:

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abt. Zivilstandswesen
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich
043 259 83 64

Zugehörige Objekte